Bußgeldverfahren

Die Zentrale Bußgeldstelle ist für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, mit Ausnahme von Verkehrsordnungswidrigkeiten, durch Bußgeldbescheide zuständig.
Für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg zuständig. 

Ablauf

Fristen

Gebühren

Alle zuständigen Einrichtungen

Rechtsamt

Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung

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