Datenübermittlung widersprechen
Beschreibung
Jeder Einwohner und jede Einwohnerin kann nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes der Datenübermittlung an folgende Institutionen widersprechen:
- Parteien
- Wählergruppen & Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung
- Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen
- Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen in Buchform
- eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
- das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial
Alle zuständigen Einrichtungen
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
- Bildquellen: