Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Er beinhaltet in Deutschland dieselben Rechte wie die Niederlassungserlaubnis. Beachten Sie jedoch bitte, dass auch diese unter gewissen Umständen erlischt.
Er berechtigt Sie zur Beschäftigung als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer oder zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet.
Darüber hinaus können Sie mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU unter erleichterten Bedingungen in anderen Ländern der Europäischen Union ein Aufenthaltsrecht erhalten, um dort zu leben, zu arbeiten oder zu studieren.
Wenn Sie sich bereits seit mindestens fünf Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, kann Ihnen eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erteilt werden.
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Nachdem die Familienangehörigen den Antrag auf Aufenthalt in Deutschland gestellt und die erforderlichen Unterlagen übermittelt haben, erhalten sie eine Bescheinigung darüber. Dafür ist kein separater Antrag notwendig.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument
Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalt
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Gehaltsabrechnungen (Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate)
Bestätigung über das Arbeitsverhältnis
Bei Selbständigen / Freiberuflern
Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
Bescheinigung vom Finanzamt (Auskunft in Steuersachen)
Erklärung zum Lebensunterhalt
Nachweise über ausreichende Altersvorsorge
Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) oder
Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens
Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Lebensunterhalt und zur Altersversorgung auch durch den/die Ehepartnerin/Ehepartner oder Lebenspartnerin/Lebenspartner erbracht werden.
Nachweise über ausreichend Wohnraum
Mietvertrag
Wohnraumbestätigung
Bei Eigentumswohnungen
Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern
und gegebenenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld/ Hausgeld
Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs oder
Zeugnis von einem deutschen Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschluss oder
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
sonstiger Sprachnachweis
Weitere Nachweise, falls vorhanden
Zeugnisse über Schulabschluss/ Berufsausbildung in Deutschland
Nachweis über abgeschlossenes Studium
Nachweis über abgeschlossenen Integrationskurs
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht
Sie leben seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland (frühere Studiums- und Ausbildungszeiten werden zu 50 Prozent angerechnet)
Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck (Studium) oder aus humanitären Gründen erteilt wurde
Ihr Lebensunterhalt ist gesichert
Sie haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland
Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre Familienangehörigen
Folgende Personen können keine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten:
Personen, die schon in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine vergleichbare Erlaubnis erhalten haben
Flüchtlinge, Personen mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen und ausländische Staatsangehörige, die nur einen Antrag auf Flüchtlingsanerkennung oder Gewährung subsidiären Schutzes gestellt haben
Personen, die sich zu Ausbildungszwecken oder für sonstige nur vorübergehende Zwecke in Deutschland aufhalten
Diplomatinnen und Diplomaten
Gebühren
Daueraufenthaltsbescheinigung
10,00 Euro
Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres)
22,80 Euro
Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres)
37,00 Euro
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.