Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Er beinhaltet in Deutschland dieselben Rechte wie die Niederlassungserlaubnis. Beachten Sie jedoch bitte, dass auch diese unter gewissen Umständen erlischt.

Er berechtigt Sie zur Beschäftigung als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer oder zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet. 

Darüber hinaus können Sie mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU unter erleichterten Bedingungen in anderen Ländern der Europäischen Union ein Aufenthaltsrecht erhalten, um dort zu leben, zu arbeiten oder zu studieren.

Wenn Sie sich bereits seit mindestens fünf Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, kann Ihnen eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erteilt werden.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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