Daueraufenthalt-EU beantragen

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Er beinhaltet in Deutschland dieselben Rechte wie die Niederlassungserlaubnis. Darüber hinaus können Sie mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU unter erleichterten Bedingungen in anderen Ländern der Europäischen Union ein Aufenthaltsrecht erhalten, um dort zu leben, zu arbeiten oder zu studieren.

Daueraufenthaltsbescheinigung

  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder die Staatsangehörigkeit einer der EWR-Staaten Island, Liechtenstein oder Norwegen.
  • fünfjähriger ständiger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
    Wenn Sie sich länger als fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Sie ein sogenanntes "Daueraufenthaltsrecht". Über dieses Daueraufenthaltsrecht kann Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt werden. 

Daueraufenthaltskarte

  • drittstaatsangehöriger Familienangehöriger (Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder bis zum 21. Lebensjahr und unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Familienangehörige) eines daueraufenthaltsberechtigten EU-Bürgers
  • mit dem daueraufenthaltsberechtigten EU-Bürger fünfjähriger ständiger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
    Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Daueraufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz, sondern können eine Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie selbst keine EU-oder EWR-Bürger sind.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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