Dienstfahrerlaubnis zu einem Führerschein umschreiben
Beschreibung
Eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, Bundespolizei und Polizei berechtigt zum Fahren von Dienstfahrzeugen und gilt für die Dauer des Dienstverhältnisses.
Sie können aber auf Grund Ihrer Dienstfahrerlaubnis auf Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine allgemeine Fahrerlaubnis in der Form eines EU-Kartenführerscheins erhalten.
Ablauf
Die Antragstellung erfolgt persönlich vor Ort mit vereinbartem Termin. Die Umschreibung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Reisepass oder Personalausweis
aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr)
Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls Sie noch einen Papierführerschein besitzen, der nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde. Bitte die Karteikartenabschrift vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde anfordern und direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg schicken lassen. Diese muss bei Antragstellung vor Ort bereits vorliegen.
Falls Sie bereits aus dem Dienst ausgeschieden sind:
Bescheinigung Ihres früheren Dienstherrn über die erteilte Fahrerlaubnis mit Angabe über den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses.
falls es sich um eine US–Dienstfahrerlaubnis eines US-Armeeangehörigen handelt, wird zusätzlich ein Statement der US-Armee benötigt, aus dem die Klassen hervorgehen.
Bei C- und D-Klassen:
Nachweis des Sehvermögens durch ein Zeugnis eines Augenarztes oder einer Bescheinigung eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners – nicht älter als 2 Jahre
ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck (nicht älter als 1 Jahr)
Zusätzlich bei D-Klassen:
Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet - nicht älter als 1 Jahr
Fristen
Die C- und D-Klassen könnent frühestens sechs Monate vor Ablauf verlängert werden.
Voraussetzungen
Vorliegen einer gültigen Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung über die erteilte Dienstfahrerlaubnis.