Dienstfahrerlaubnis zu einem Führerschein umschreiben

Eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, Bundespolizei und Polizei berechtigt zum Fahren von Dienstfahrzeugen und gilt für die Dauer des Dienstverhältnisses.

Sie können aber auf Grund Ihrer Dienstfahrerlaubnis auf Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine allgemeine Fahrerlaubnis in der Form eines EU-Kartenführerscheins erhalten.

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