Drehgenehmigung

Für Dreharbeiten, die sich auf das allgemeine Verkehrsgeschehen auswirken, oder bei denen Verkehrsflächen derart genutzt werden, dass der allgemeine Verkehr beeinträchtigt wird, benötigen Sie eine Drehgenehmigung im Sinne der Straßenverkehrsordnung (§29 Abs.2 StVO).

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