Bei der Duldung handelt es sich um keine Aufenthaltserlaubnis, sondern um die vorübergehende Aussetzung der Ausreisepflicht durch Abschiebung. Geduldete Personen erhalten durch die Duldung keinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, sie bleiben weiterhin ausreisepflichtig.
Sie können eine Duldung beantragen, wenn Ihre Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und Ihnen keine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wird. Eine Duldung wird erst dann erteilt, wenn mit dem Wegfall des Ausreisehindernisses in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.
Beschäftigungserlaubnis Für die Zeit der Duldung kann nach den ersten drei Monaten eine Beschäftigung erlaubt werden. Das Amt für Migration und Integration kann die Beschäftigung zulassen, wenn die Arbeitsagentur zugestimmt hat oder die Beschäftigung nach der Beschäftigungsverordnung zustimmungsfrei ausgeübt werden darf. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Ablauf
Die Duldung kann online beantragt oder verlängert werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
In manchen Fällen ist Ihre Duldung mit bestimmten Beschränkungen erteilt worden. Diese Beschränkungen, zum Beispiel der Umfang der erlaubten Berufstätigkeit oder Verpflichtung zur Wohnsitznahme, nennt man Auflagen. Wenn Sie diese Auflagen ändern lassen wollen, können Sie dies über unseren Online-Dienst beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument (falls vorhanden)
Vollmacht (falls Sie für Dritte tätig werden bei Abholung durch Dritte)
Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument (wenn vorhanden)
Ausbildungsvertrag (bei Ausbildungsduldung)
Arbeitsvertrag (bei Beschäftigungsduldung)
Für die Auflagenänderung zusätzlich:
Beschäftigungserlaubnis für eine Ausbildung:
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Ausbildungsvertrag
Beschäftigungserlaubnis für eine qualifizierte Tätigkeit:
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Arbeitsvertrag/Beschäftigungsvertrag
Änderung der Arbeitgeberbindung: Wechsel des Arbeitgebers:
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
neuer Ausbildung- oder Beschäftigungsvertrag
aktuelle Aufenthaltsgestattung (falls vorhanden)
Sonstige Auflagenänderungen: Änderung einer Wohnsitzauflage (Adressänderung wegen Umzug):
Zuweisungsentscheidung
Meldebestätigung
Antrag auf Streichung/Änderung einer Wohnsitzauflage
Mietvertrag
aktuelle Lohnabrechnungen
Änderung der Personalien (ohne neuen Nationalpass)
Nachweise über die Änderung der Personalien
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Duldung ist aufgrund der vorübergehenden Aussetzung der Vollstreckung der (vollziehbaren) Ausreisepflicht durch Abschiebung zeitlich befristet. Diese Befristung richtet sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalles.
Voraussetzungen
Sie sind vollziehbar ausreisepflichtig
ein Duldungsgrund liegt vor
Gebühren
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Integrationskurs
Sie können grundsätzlich zu einem Integrationskurs zugelassen werden.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.