Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung beantragen
Beschreibung
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist in Deutschland gültig, wenn sie nach den im Land der Eheschließung geltenden Gesetzen geschlossen wurde. Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe ist durch das deutsche Recht nicht vorgeschrieben. Der Familienstand kann im Melderegister durch die Meldebehörde im Bürgeramt geändert werden. Dies ist als Registrierung ausreichend, auch für weitere Behörden.
Sie können Ihre Ehe nachträglich ins Eheregister des Standesamtes eintragen lassen, wenn einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann von Vorteil sein, weil Ihnen das deutsche Standesamt eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann. Durch die Nachbeurkundung wird die Wirksamkeit der im Ausland erfolgten Eheschließung geprüft.
Die Nachbeurkundung können Sie beim Standesamt oder über die deutsche Auslandsvertretung beantragen.
Ablauf
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Sofern wir Ihren Antrag über die deutsche Auslandsvertretung erhalten, kontaktieren wir Sie bei Bearbeitung. Dies kann bis zu acht Wochen dauern.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e
Eheurkunde
Geburtsurkunden
Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.
Zusätzliche Unterlagen ergeben sich aus Ihrem Familienstand und Ihrer individuellen Lebenssituation. Diese können Sie im Merkblatt "Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland" einsehen.
besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder verfügt über einen besonderen Status, zum Beispiel eine Asylberechtigung und
hat den Wohnsitz in Nürnberg oder
hatte Nürnberg als letzten Wohnsitz in Deutschland oder
hat den gewöhnlichen Aufenthalt in Nürnberg
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
Gebühren
Nachbeurkundung der Eheschließung
ab 55 Euro
Eheurkunde
12 Euro
Die tatsächlich Gebührenhöhe kann erst im Rahmen der Antragstellung abschließend ermittelt werden.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. Nähere Informationen finden Sie hier.