Ehefähigkeitszeugnis beantragen (Eheschließung im Ausland)
Beschreibung
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bestätigung, dass eine Eheschließung im Ausland nach deutschem Recht möglich ist. Es bescheinigt, dass der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.
Ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis und eventuell weitere Dokumente benötigen, klären Sie bitte mit dem zuständigen Standesamt im Ausland oder der jeweiligen Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie die Ehe schließen wollen.
Nach der Heirat im Ausland müssen Sie Ihre Eheschließung bei der zuständigen Meldebehörde melden. Zusätzlich können Sie danach die Eheschließung freiwillig ins Eheregister eintragen lassen.
Ablauf
Das Ehefähigkeitszeugnis kann online oder per Post beantragt werden.
Bitte nutzen Sie unseren Online-Dienst, damit wir überprüfen können, welche Unterlagen Sie für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen.
Anschließend melden wir uns bei Ihnen.
Wir senden Ihnen das Ehefähigkeitszeugnis per Post zu. In dringenden Fällen können Sie oder eine bevollmächtigte Person das Ehefähigkeitszeugnis abholen.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus Ihrem Familienstand und Ihrer individuellen Lebenssituation. Diese können Sie im Merkblatt "Unterlagen Ehefähigkeitszeugnis" einsehen.
Sollten weitere Unterlagen notwendig sein, informieren wir Sie.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab der Ausstellung sechs Monate gültig.
Voraussetzungen
Eheschließung im Ausland innerhalb der nächsten sechs Monate geplant
Eine antragstellende Person hat:
die deutsche Staatsangehörigkeit
den (letzten) Haupt- oder Nebenwohnsitz in Nürnberg
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt innerhalb weniger Tage.
Gebühren
Ehefähigkeitszeugnis
ab 55 Euro
Ehefähigkeitszeugnis für Personen mit Auslandsbeteiligung zusätzlich
30 Euro
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. Nähere Informationen finden Sie hier.