EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Staatsangehörige eines Staates, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können eine eID-Karte als digitalen Ausweis beantragen. Diese dient dazu, bei Onlinegeschäften die eigene Identität nachzuweisen.
Da die eID-Karte ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert ist und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument dient, fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Bestimmte Daten (wie Anschrift und Staatsangehörigkeit) sind nur auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) gespeichert.
Ablauf
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich.
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass des eigenen Landes
Fristen
Die eID-Karte ist 10 Jahre gültig.
Voraussetzungen
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger oder Staatsangehörige eines Staates, die dem Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein und Norwegen) angehört
Mindestalter von 16 Jahren
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Fertigstellung der eID-Karte beträgt etwa drei bis vier Wochen. Da das Dokument von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, kann es zu abweichenden Wartezeiten kommen.