Durch eine Einbürgerung können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben. Durch die Einbürgerung werden Sie eine gleichberechtigte Bürgerin oder ein gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten. Sie können dann auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene wählen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren.
Wenn Ihre Identität und Staatsangehörigkeit geklärt ist und Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten eingebürgert zu werden:
die Anspruchseinbürgerung: Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung. Zuständig ist die Stadt Nürnberg.
die Ermessenseinbürgerung: Es wird nach Ermessen, ohne Rechtsanspruch, über Ihre Einbürgerung entschieden. Zuständig ist die Regierung von Mittelfranken.
Ablauf
Durch einen Quick-Check können Sie vorab unverbindlich prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung bei Ihnen vorliegen.
Wenn das Ergebnis vom Quick-Check positiv ist, kann die Einbürgerung online beantragt werden.
Ein eigener Online-Antrag auf Einbürgerung muss gestellt werden:
für jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat
für jedes minderjährige Kind, das allein (ohne einen Elternteil) eingebürgert werden soll
Ein eigener Online-Antrag ist nicht nötig für ein minderjähriges Kind, das zusammen mit einem oder beiden Elternteilen eingebürgert werden soll. In diesem Fall genügt es die gewünschte Miteinbürgerung des Kindes in den elterlichen Online-Anträgen anzugeben.
Erforderliche Unterlagen
Nachweise über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland:
deutschen Schulabschluss oder
abgeschlossene deutsche Ausbildung von mindestens zwei Jahren oder
abgeschlossenes deutschsprachiges Studium mit entsprechenden Lerninhalten (z.B. Politikwissenschaften) oder
Mindestens 17 richtig beantwortete Fragen im Test "Leben in Deutschland" oder bestandener Einbürgerungstest
Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse:
allgemeinbildenden deutschen Schulabschluss oder
abgeschlossene deutsche Ausbildung von mindestens zwei Jahren oder
abgeschlossenes deutschsprachiges Studium oder
abgeschlossene deutsche Umschulung von mindestens zwei Jahren oder
vier Jahreszeugnisse einer deutschen Schule mit Versetzung oder
Sprachzertifikat mit mindestens dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.