Einbürgerung beantragen

Durch eine Einbürgerung können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.
Durch die Einbürgerung werden Sie eine gleichberechtigte Bürgerin oder ein gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten.
Sie können dann auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene wählen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren.

Wenn Ihre Identität und Staatsangehörigkeit geklärt ist und Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten eingebürgert zu werden: 

  • die Anspruchseinbürgerung: Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung. Zuständig ist die Stadt Nürnberg.
  • die Ermessenseinbürgerung: Es wird nach Ermessen, ohne Rechtsanspruch, über Ihre Einbürgerung entschieden. Zuständig ist die Regierung von Mittelfranken.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Amt für Migration und Integration

Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitsrecht, Namensrecht

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