Neuausstellung des Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein neuer Kartenkörper für Ihren - noch gültigen - Aufenthaltstitel erforderlich:
Ausstellung eines neuen Reisepasses (Übertrag) Auf der Vorderseite des elektronischen Aufenthaltstitels stehen die Nummer und die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses. Deshalb brauchen Sie einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel, wenn Sie einen neuen Reisepass bekommen haben.
andere Gründe zum Beispiel Beschädigung des eAT oder Namensänderung
Den Verlust Ihres Aufenthaltstitels können Sie hier melden.
Ablauf
Der elektronische Aufenthaltstitel kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Neuer Reisepass Auf der Vorderseite des elektronischen Aufenthaltstitels stehen die Nummer und die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses. Deshalb brauchen Sie einen neuen Kartenkörper für Ihren eAT, wenn Sie einen neuen Reisepass bekommen haben.
Wichtig: Sie müssen nur einen neuen Kartenkörper für Ihren eAT beantragen. Ihr bisheriger Aufenthaltstitel bleibt weiterhin gültig. Sie brauchen also keinen Antrag auf Erteilung beziehungsweise Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels stellen, wenn Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) haben oder Ihr befristeter Aufenthaltstitel noch gültig ist (zum Beispiel Blaue Karte EU).
Unser Tipp: Sollten Sie während der Wartezeit auf den neuen Kartenkörper für Ihren eAT eine Reise ins Ausland planen, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig vor der Ausreise mit der jeweiligen Landesvertretung in Deutschland Kontakt aufzunehmen. Die Praxis ausländischer Behörden bei den Einreisebestimmungen ist unterschiedlich. Deshalb kann das Amt für Migration und Integration hier keine verbindlichen Aussagen zur Handhabung in einzelnen Staaten machen.
Andere Gründe Es gibt einige Gründe, weshalb Sie sich einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel ausstellen lassen müssen: Ist Ihr eAT defekt oder beschädigt, brauchen Sie einen neuen. Auch bei einer Namensänderung müssen Sie einen neuen eAT beantragen. Eine Neuausstellung ist erforderlich, wenn die Gültigkeitsdauer Ihres Ausweisersatzes abgelaufen ist.
Wenn Sie die Nebenbestimmungen zu Ihrem Aufenthaltstitel auf dem Zusatzblatt ändern möchten (zum Beispiel, weil Sie einen neuen Arbeitgeber haben oder Ihr Studium an einer anderen Universität fortsetzen), dann erhalten Sie hier Informationen.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem Pass oder Identitätsdokument
Vorhandener Aufenthaltstitel
Gegebenenfalls die Verlustanzeige bei der Polizei
Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
Weitere Unterlagen, zum Beispiel Seite(n) aus dem Pass mit Verlängerungsvermerk über die Passgültigkeit
Ausstellung eines neuen Reisepasses:
den alten Pass (sofern vorhanden)
den neuen Pass
den bisheringen eAT
Weitere Unterlagen (zum Beispiel Seite(n) aus dem Pass mit Verlängerungsvermerk über die Passgültigkeit)
Unbrauchbar geworden: Bitte nennen Sie uns die Gründe, weshalb Ihr eAT unbrauchbar geworden ist (zum Beispiel, weil er defekt oder beschädigt ist, oder Sie Ihren Namen geändert haben).
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrags benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.