Enteignungs- und Zwangsbelastungsverfahren durchführen
Beschreibung
Eine Enteignung ist ein staatlicher Eingriff in privates Eigentum an Grund und Boden, um Infrastrukturmaßnahmen zu verwirklichen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Nur in Ausnahmefällen sieht das Gesetz eine Enteignung vor. Diese Ausnahmen gründen auf der sozialen Verpflichtung des privaten Eigentums.
Grundstücksenteignungen werden vom jeweiligen Bedarfsträger initiiert und setzen voraus, dass diese Grundstücke vom öffentlichen Bedarfsträger nicht durch freiwillige einvernehmliche Vereinbarungen erworben werden konnten. Das Rechtsamt führt Enteignungsverfahren für alle Bedarfsträger bei Grundstücken durch, die in Nürnberg liegen.
Ablauf
Im Enteignungsverfahren wirkt die Enteignungsbehörde zunächst darauf hin, die widerstreitenden Interessen der Beteiligten zu einem befriedigenden Ausgleich zu führen und eine Einigung herbeizuführen. Ist eine Einigung nicht möglich, wird über eine Enteignung entschieden. Gleichzeitig wird festgelegt, wie und in welchem Umfang der betroffene Eigentümer für seinen Rechtsverlust zu entschädigen ist. Enteignungen zugunsten Privater sind nur in eng begrenzten Fällen möglich.
Im Einigungsverfahren kann sich auch über die Belastung des Enteignungsgegenstandes geeinigt werden.
Voraussetzungen
Eine Enteignung ist nur zulässig, wenn sie
zum Wohle der Allgemeinheit erforderlich ist und
der Enteignungszweck nicht auf andere zumutbare Weise erreicht werden kann.
Sie darf nur
durch Gesetz oder
aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.