Wer gewerbsmäßig Leben und Eigentum fremder Personen bewachen will, braucht eine Erlaubnis. Bewachungsunternehmer kann eine natürliche oder juristische Person sein. Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) ist jeder geschäftsführende Gesellschafter Gewerbetreibender und bedarf einer Erlaubnis. Bei juristischen Personen wird die Erlaubnis der GmbH oder AG erteilt.
Ablauf
Sie können die Erlaubnis online, schriftlich oder vor Ort beantragen. Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung vor Ort online einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e (Kopie/n)
ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet (Kopie)
unbeschränktes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (für Personen mit Wohnsitz in Nürnberg wird das Führungszeugnis vom Ordnungsamt beantragt)
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde (für Personen mit Wohnsitz in Nürnberg wird der Gewerbezentralregisterauszug vom Ordnungsamt beantragt)
Nachweis der Haftpflichtversicherung für Bewachungsgewerbe (§ 6 Abs. 2 der Bewacherverordnung)
Sachkundeprüfung (IHK) oder vergleichbare Prüfungszeugnisse
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramts
juristische Personen: zusätzlich eine Kopie des Handelsregisterauszugs
Bescheinigung des Insolvenzgerichts, dass kein Verfahren anhängig ist bzw. keine Eintragung besteht
Bescheinigung des Amtsgerichts Hof – Zentrales Vollstreckungsgericht, ob Einträge in der Schuldnerkartei verzeichnet sind
Einfach online machen
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Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Bewacher sind die gewerberechtliche Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse des Antragstellers.