Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, Grundstücke und Rechte versteigern will, benötigt eine Erlaubnis.
Ablauf
Sie können die Erlaubnis online, schriftlich oder vor Ort beantragen. Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung vor Ort online einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag auf Erteilung der benötigten Erlaubnis
amtliches Ausweisdokument, Kopie bei schriftlicher Antragstellung
ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet (Kopie)
behördliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (für Personen mit Wohnsitz in Nürnberg wird das Führungszeugnis vom Ordnungsamt beantragt)
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde (für Personen mit Wohnsitz in Nürnberg wird der Gewerbezentralregisterauszug vom Ordnungsamt beantragt)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramts
juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
Bescheinigung des Insolvenzgerichtes, dass kein Verfahren anhängig ist bzw. keine Eintragung besteht
Bescheinigung des Amtsgerichts Hof – Zentrales Vollstreckungsgericht, ob Einträge in der Schuldnerkartei verzeichnet sind
Einfach online machen
Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Formular über den Upload-Assistenten.
Das Versteigerunsgewerbe darf erst aufgenommen werden, wenn die Erlaubnis erteilt und das Gewerbe angemeldet wurde.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Versteigerer sind die gewerberechtliche Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse des Antragstellers.
Zusätzlich zur Erlaubnis ist vor dem Beginn der Tätigkeit die Gewerbeanzeige vorzunehmen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 4-6 Wochen, da für die Erlaubnis Auskünfte von weiteren Stellen eingeholt werden müssen.