Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen nach Verlust oder Diebstahl
Beschreibung
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren geht oder gestohlen wurde, müssen Sie diese neu beantragen. Zuständig ist die Zulassungsstelle, bei der das Fahrzeug aktuell zugelassen ist. Bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen liegt der Fahrzeugbrief eventuell beim Verkäufer (Autohaus etc.), Leasing-Unternehmen oder Bank. Bitte rückversichern Sie sich in diesen Fällen, ob wirklich ein Verlust oder Diebstahl vorliegt.
Ablauf
Bei Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden. Hierfür ist ein persönlicher vor Ort Termin erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Sollte ein persönlicher Besuch nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e mit Unterschrift im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Bei einem Diebstahl von Fahrzeugpapieren ist eine Anzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle erforderlich. Die Bescheinigung hierüber müssen Sie uns vorlegen.
bei Vertretung durch eine andere Person:
Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht
amtliche/s Ausweisdokument/e der Vollmacht gebenden Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
amtliche/s Ausweisdokument/e der bevollmächtigten Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
bei Firmen und Vereinsfahrzeugen zusätzlich:
Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
Voraussetzungen
Sie müssen bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II eine Diebstahlanzeige vorlegen. Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II müssen Sie den Verlust persönlich erklären.
Für die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugschein) ist eine eidesstattliche Versicherung durch die eingetragene Person erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Bevor eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt werden kann, wird die nicht mehr vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil II beim Kraftfahrtsbundesamt (KBA) gemeldet. Das KBA veröffentlicht die nicht mehr vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil II im Verkehrblatt. Die Wartezeit beträgt etwa vier Wochen.
Gebühren
Ersatzausstellung:
22,10 Euro
Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung:
30,70 Euro
Zusätzliche Gebühren: Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis 5,10 Euro anfallen. Gegebenfalls entstehen zusätzliche Gebühren für Siegel- und Prüfplaketten.