Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen nach Verlust oder Diebstahl

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren geht oder gestohlen wurde, müssen Sie diese neu beantragen. Zuständig ist die Zulassungsstelle, bei der das Fahrzeug aktuell zugelassen ist.
Bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen liegt der Fahrzeugbrief eventuell beim Verkäufer (Autohaus etc.), Leasing-Unternehmen oder Bank. Bitte rückversichern Sie sich in diesen Fällen, ob wirklich ein Verlust oder Diebstahl vorliegt.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Vor-Ort-Termin erforderlich

Alle zuständigen Einrichtungen

Ordnungsamt

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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