Expertenauskunft (Baurecht)

Speziell befugte Personen (z. B. Vermessungsamt, Gerichte und Sachverständige) können mit der Expertenauskunft ausgewählte Vorgänge in der elektronischen Bauakte einsehen.

Einen "Wegweiser" durch das Programm sowie weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Bauordnungsbehörde

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