Ausländische Fahrerlaubnis aus Anlage 11-Staaten umschreiben
Beschreibung
Ausländische Führerscheine (außerhalb EU und EWR) berechtigen für sechs Monate ab der Ersteinreise zum Fahren von Kraftfahrzeugen in Deutschland.
Deutschland hat mit einigen Staaten ein Abkommen über erleichterte Bedingungen zur Fahrerlaubnisumschreibung geschlossen. Diese Verträge können hinsichtlich Prüfungsumfang (prüfungsfrei, theoretische und/oder praktische Führerscheinprüfung) und Klassenumfang (alle Klassen, nur Klasse B) variieren. Sollten die erleichterten Umschreibbedingungen nur für eine Klasse gelten, sind zur Umschreibung der anderen Klassen die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Umschreibung aus Drittstaaten zu erfüllen.
Zu diesen Anlage 11-Staaten gehören:
Albanien
Andorra
Bosnien und Herzegowina
Französisch-Polynesien
Gibraltar
Guernsey
Insel Man
Israel
Japan
Jersey
Kosovo
Moldau
Monaco
Namibia
Neukaledonien
Neuseeland
Republik Korea
Republik Nordmazedonien
San Marino
Schweiz
Serbien
Singapur
Südafrika
Taiwan
Vereinigtes Königreich
Außerdem gehören noch zahlreiche Pkw-Fahrerlaubnisse der US-Bundesstaaten und US-amerikanischen Außengebiete sowie der Kanadischen Provinzen zu diesen Anlage 11-Staaten.
Ablauf
Die Antragstellung erfolgt persönlich vor Ort mit vereinbartem Termin.
Sie kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen werden im Original benötigt:
amtliche/s Ausweisdokument/e
gültiger nationaler Führerschein
Übersetzung des Führerscheins mit Klassifizierung (ADAC oder öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer), wenn der Führerschein nicht auf deutscher oder englischer Sprache ist oder wenn die Daten auf dem Führerschein nicht nach EU-Richtlinien verarbeitet werden können.
aktuelles biometrisches Passbild - nicht älter als ein Jahr
bei Zuzug nach Nürnberg direkt aus dem Ausland: normale Meldebescheinigung
bei Zuzug nach Deutschland aus dem Ausland: erweiterte Meldebescheinigung der ersten Meldebehörde aus Deutschland mit Angabe des Herkunftslandes aus dem Ausland oder die Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht mit erweitertem Inhalt
Name der Fahrschule in Nürnberg, Fürth, Erlangen, sofern in der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) eine Führerscheinprüfung abgelegt werden muss
Für eine gleichzeitige Verlängerung von C- und D-Klassen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
augenärztliche, betriebs- oder arbeitsmedizinische Bescheinigung über das Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - nicht älter als zwei Jahre
ärztliche Bescheinigung auf gesondertem Vordruck - nicht älter als ein Jahr
gegebenenfalls Nachweis über die abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der fünf Module
Zusätzlich bei Verlängerung der D-Klassen über das 50. Lebensjahr hinaus:
Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet.
In einzelnen in Anlage 11 geregelten Ausnahmefällen sind weitere Dokumente notwendig.
Diese Führerscheine berechtigen für sechs Monate ab der Ersteinreise zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Um lückenlos Kraftfahrzeuge führen zu können, sollte die Umschreibung rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragt werden.
Es wird empfohlen, dies mindestens acht Wochen vor Ablauf der Fahrberechtigung zu tun.
Nach Ablauf der Frist bis zur Neuerteilung besteht keine Fahrberechtigung.
Gebühren
Umschreibung:
ohne Probezeit und ohne Prüfung: 49,10 Euro
bei Festsetzung einer Probezeit ohne Prüfung: 49,90 Euro
ohne Probezeit und mit Prüfung: 56,70 Euro
bei Festsetzung einer Probezeit mit Prüfung: 57,50 Euro
bei anlassbezogenem Mehraufwand 25,00 Euro
bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich: 35,80 Euro
Führungszeugnis 13,00 Euro
Umschreibung bei gleichzeitiger Verlängerung von C-Klassen oder D-Klassen:
ohne Probezeit: 56,70 Euro
zuzüglich Führungszeugnis (D-Klasse): 13 Euro
Beantragung der Fahrerqualifizierungsnachweis-Karte (FQN/ Schlüsselzahl 95): 32,50 Euro
bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich: 35,80 Euro