Ausländische Fahrerlaubnis aus Drittstaaten umschreiben

Ausländische Führerscheine (außerhalb EU und EWR) berechtigen für sechs Monate ab der Ersteinreise zum Fahren von Kraftfahrzeugen in Deutschland.

Ausländische Führerscheine aus Drittstaaten können nur nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung umgeschrieben werden.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Gebühren

Vor-Ort-Termin erforderlich

Ordnungsamt

Führerscheine

Postanschrift
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>