Ausländische Fahrerlaubnis aus Drittstaaten umschreiben
Beschreibung
Ausländische Führerscheine (außerhalb EU und EWR) berechtigen für sechs Monate ab der Ersteinreise zum Fahren von Kraftfahrzeugen in Deutschland.
Ausländische Führerscheine aus Drittstaaten können nur nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung umgeschrieben werden.
Ablauf
Die Antragstellung erfolgt persönlich vor Ort mit vereinbartem Termin.
Sie kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen werden im Original benötigt:
amtliche/s Ausweisdokument/e
gültiger nationaler Führerschein
Übersetzung des Führerscheins mit Klassifizierung (ADAC oder öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer)
aktuelles biometrisches Passbild - nicht älter als ein Jahr
bei Zuzug nach Nürnberg direkt aus dem Ausland: normale Meldebescheinigung
bei Zuzug nach Deutschland aus dem Ausland: erweiterte Meldebescheinigung der ersten Meldebehörde aus Deutschland mit Angabe des Herkunftslandes aus dem Ausland oder die Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht mit erweitertem Inhalt
Name der Fahrschule in Nürnberg, Fürth, Erlangen
Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe
Sehtest (Augenarzt/-ärztin oder Optiker/in) - nicht älter als zwei Jahre
Für C- und D-Klassen:
anstelle des Sehtests eine augenärztliche, betriebs- oder arbeitsmedizinische Bescheinigung über das Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 2 der FeV - nicht älter als zwei Jahre
zusätzlich ärztliche Bescheinigung auf gesondertem Vordruck -nicht älter als ein Jahr
gegebenenfalls Nachweis über die abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der fünf Module
Zusätzlich bei Verlängerung der D-Klassen über das 50. Lebensjahr hinaus:
Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet - nicht älter als ein Jahr
Diese Führerscheine berechtigen für sechs Monate ab der Ersteinreise zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Um lückenlos Kraftfahrzeuge führen zu können, sollte die Umschreibung rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragt werden.
Es wird empfohlen, dies drei Monate vor Ablauf der Fahrberechtigung zu tun.
Nach Ablauf der Frist bis zur Neuerteilung besteht keine Fahrberechtigung.