Ausländische Fahrerlaubnis aus EU- oder EWR-Staaten umschreiben oder Fahrerlaubnis verlängern

Mit einem Führerschein aus Mitgliedstaaten der EU oder EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) dürfen Kraftfahrzeuge innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gefahren werden. Die Fahrerlaubnis gilt für die gleichen Klassen wie im ausländischen Führerschein. Eine Umschreibung gültiger EU- /EWR-Führerscheine ist nicht erforderlich. Sie ist aber freiwillig möglich.

Befristete Fahrerlaubnisse der Klassen A und B bleiben bis zur Geltungsdauer gültig.

 

Einschränkungen für der LKW- und Bus-Klassen (C, C1, CE, C1E oder D, D1, DE, D1E)

Eine Fahrerlaubnis der LKW- und Bus-Klassen (C, C1, CE, C1E oder D, D1, DE, D1E) ist in der Bundesrepublik Deutschland nur fünf Jahre nach ihrer Erteilung gültig. Diese Befristung gilt auch, wenn die Fahrerlaubnis im Heimatstaat länger gültig wäre.

Für die Verlängerung dieser Klassen müssen Sie eine Umschreibung der EU-Fahrerlaubnis beantragen und ärztliche Untersuchungsbescheinigungen einreichen.

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