Ausländische Fahrerlaubnis aus EU- oder EWR-Staaten umschreiben oder Fahrerlaubnis verlängern
Beschreibung
Mit einem Führerschein aus Mitgliedstaaten der EU oder EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) dürfen Kraftfahrzeuge innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gefahren werden. Die Fahrerlaubnis gilt für die gleichen Klassen wie im ausländischen Führerschein. Eine Umschreibung gültiger EU- /EWR-Führerscheine ist nicht erforderlich. Sie ist aber freiwillig möglich.
Befristete Fahrerlaubnisse der Klassen A und B bleiben bis zur Geltungsdauer gültig.
Einschränkungen für der LKW- und Bus-Klassen (C, C1, CE, C1E oder D, D1, DE, D1E)
Eine Fahrerlaubnis der LKW- und Bus-Klassen (C, C1, CE, C1E oder D, D1, DE, D1E) ist in der Bundesrepublik Deutschland nur fünf Jahre nach ihrer Erteilung gültig. Diese Befristung gilt auch, wenn die Fahrerlaubnis im Heimatstaat länger gültig wäre.
Für die Verlängerung dieser Klassen müssen Sie eine Umschreibung der EU-Fahrerlaubnis beantragen und ärztliche Untersuchungsbescheinigungen einreichen.
Ablauf
Die Antragstellung erfolgt persönlich vor Ort mit vereinbartem Termin. Sie kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Wird die ausländische Fahrerlaubnis auf einen deutschen Führerschein umgeschrieben, muss der ausländische Führerschein bei der Führerscheinstelle abgegeben werden.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen werden im Original benötigt:
amtliche/s Ausweisdokument/e
gültiger nationaler Führerschein
aktuelles biometrisches Passbild - nicht älter als ein Jahr
Bestätigung über die erste Anmeldung in der Bundesrepublik mit Angabe der Zuzugswohnung aus dem Ausland
Bei einer gleichzeitigen Verlängerung von C- und D-Klassen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
augenärztliche, betriebs- oder arbeitsmedizinische Bescheinigung über das Sehvermögen - nicht älter als zwei Jahre
ärztliche Bescheinigung auf gesondertem Vordruck - nicht älter als ein Jahr
bei gewerblicher Nutzung: Nachweis über die abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der fünf Module (auch bei BE-Klassen)
Bei D-Klassen, wenn die Geltungsdauer über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll:
Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet - nicht älter als ein Jahr
Voraussetzungen
Hauptwohnung in Nürnberg
Gebühren
Umschreibung ohneVerlängerung:
ohne Probezeit: 36,30 Euro
bei Festsetzung einer Probezeit: 37,10 Euro
Beantragung der Fahrerqualifizierungsnachweis-Karte (FQN/ Schlüsselzahl 95): 32,50 Euro
bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich: 35,80 Euro
Führungszeugnis 13,00 Euro
Umschreibung bei gleichzeitiger Verlängerung von C-Klassen oder D-Klassen:
ohne Probezeit: 43,90 Euro
zuzüglich Führungszeugnis (D-Klasse): 13 Euro
Beantragung der Fahrerqualifizierungsnachweis-Karte (FQN/ Schlüsselzahl 95): 32,50 Euro
bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich: 35,80 Euro