Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen oder erneuern
Beschreibung
Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr der C- und D-Klassen sind grundsätzlich dazu verpflichtet,
- bei Fahrten im Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken seit dem 10.09.2008 und
- bei Fahrten im Güterverkehr zu gewerblichen Zwecken seit dem 10.09.2009
einen Nachweis einer „Grundqualifikation“ bzw. einer „beschleunigten Grundqualifikation“ mitzuführen.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis muss zusätzlich zum Führerschein vorhanden sein und ersetzt diesen nicht. Er besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss vor Ablauf des Zeitraums erneuert werden.
Fahrerlaubnis verlängern (C/D-Klassen) mit Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN-Karte / 95er)
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN-Karte / 95er) erstmals beantragen
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN-Karte / 95er) verlängern
Ersatzführerschein für einen deutschen Führerschein beantragen mit zusätzlichem Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN-Karte / 95er)
Fahreignung
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- Titelbild © Uwe Niklas / Stadt Nürnberg