Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen oder erneuern
Beschreibung
Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr der C- und D-Klassen sind grundsätzlich dazu verpflichtet,
bei Fahrten im Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken seit dem 10.09.2008 und
bei Fahrten im Güterverkehr zu gewerblichen Zwecken seit dem 10.09.2009
einen Nachweis einer "Grundqualifikation" bzw. einer "beschleunigten Grundqualifikation" mitzuführen.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis muss zusätzlich zum Führerschein vorhanden sein und ersetzt diesen nicht. Er besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss vor Ablauf des Zeitraums erneuert werden.
Ablauf
Persönliche Beantragung ist online oder vor Ort mit Online-Terminvereinbarung erforderlich. Die Leistung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Fahrerqualifizierungsnachweises ist eine persönliche Vorsprache vor Ort erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e
aktuelles biometrisches Passfoto - nicht älter als ein Jahr
gültiger EU-Führerschein
Fahrerqualifizierungsnachweis (falls vorhanden)
Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der fünf Module