Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug beantragen (Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern)
Beschreibung
Die Aufenthaltskarte ist eine Aufenthaltsbescheinigung. Sie wird Familienangehörigen ausgestellt, die keine Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union - EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums - EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) sind und mit einem freizügigkeitsberechtigten Bürger aus der EU oder dem EWR eine familiäre Lebensgemeinschaft führen.
Familienangehörig sind folgende Personen:
Ehegatten, Lebenspartner sowie Verwandte in gerade absteigender Linie (zum Beispiel Kinder) sowie ihre Ehegatten/Lebenspartner, sofern sie noch nicht 21 Jahre alt sind, und
Verwandte freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger in gerader aufsteigender und in gerader absteigender Linie (ältere Kinder, Enkel sowie Eltern und Großeltern) oder ihrer Ehegatten oder Lebenspartner, denen die Unionsbürger oder ihre Ehegatten oder Lebenspartner Unterhalt gewähren.
Während der ersten drei Monate Ihres Aufenthaltes in Deutschland ist Ihr Aufenthalt nur an die Bedingung geknüpft, dass Sie mit der freizügigkeitsberechtigten Bezugsperson verwandt sind, sie begleiten und im Besitz eines anerkannten oder anderweitig zugelassenen Passes oder Passersatzes sind.
Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten benötigen Sie eine Aufenthaltskarte. Diese wird Ihnen als Nachweis für Ihr Freizügigkeitsrecht ausgestellt. Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt haben Familienangehörige ein sogenanntes Daueraufenthaltsrecht erworben.
Ablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Nachdem die Familienangehörigen den Antrag auf Aufenthalt in Deutschland gestellt und die erforderlichen Unterlagen übermittelt haben, erhalten sie eine Bescheinigung darüber. Dafür ist kein separater Antrag notwendig.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus Ihrem Pass oder Identitätsdokument
Nachweis der Anmeldung beim Bürgeramt
Urkundlicher Nachweis über das Bestehen der familiären Beziehung (zum Beispiel Heiratsurkunde, Geburtsurkunde
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Aufenthaltskarte wird in der Regel für fünf Jahre ausgestellt.
Voraussetzungen
Für die Einreise zum Zweck der Familienzusammenführung wird in der Regel ein nationales Visum benötigt. Die im Ausland lebenden Familienangehörigen müssen bei der zuständigen deutschen Botschaft zunächst ein Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen.
die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegen vor
der Hauptzweck muss das Führen einer familiären Lebensgemeinschaft mit einer Person (EU- oder EWR-Bürgerin/EU- oder EWR-Bürger) sein, welche ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
Hauptwohnung in Nürnberg
die nachziehende Person ist keine EU- oder EWR-Bürgerin/ kein EU- oder EWR-Bürger
die Bezugsperson genießt Freizügigkeit (zum Beispiel als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer)
Gebühren
Daueraufenthaltsbescheinigung
10,00 Euro
Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres)
22,80 Euro
Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres
37,00 Euro
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.