Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug beantragen (Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern)

Die Aufenthaltskarte ist eine Aufenthaltsbescheinigung. Sie wird Familienangehörigen ausgestellt, die keine Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union - EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums - EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) sind und mit einem freizügigkeitsberechtigten Bürger aus der EU oder dem EWR eine familiäre Lebensgemeinschaft führen. 

Familienangehörig sind folgende Personen:

  • Ehegatten, Lebenspartner sowie Verwandte in gerade absteigender Linie (zum Beispiel Kinder) sowie ihre Ehegatten/Lebenspartner, sofern sie noch nicht 21 Jahre alt sind, und
  • Verwandte freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger in gerader aufsteigender und in gerader absteigender Linie (ältere Kinder, Enkel sowie Eltern und Großeltern) oder ihrer Ehegatten oder Lebenspartner, denen die Unionsbürger oder ihre Ehegatten oder Lebenspartner Unterhalt gewähren.

Während der ersten drei Monate Ihres Aufenthaltes in Deutschland ist Ihr Aufenthalt nur an die Bedingung geknüpft, dass Sie mit der freizügigkeitsberechtigten Bezugsperson verwandt sind, sie begleiten und im Besitz eines anerkannten oder anderweitig zugelassenen Passes oder Passersatzes sind.

Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten benötigen Sie eine Aufenthaltskarte. Diese wird Ihnen als Nachweis für Ihr Freizügigkeitsrecht ausgestellt.
Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt haben Familienangehörige ein sogenanntes Daueraufenthaltsrecht erworben.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

Postanschrift
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