Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für den Familiennachzug erteilt werden. 

Ein Aufenthaltstitel zum Familiennachzug kommt unter mehreren Voraussetzungen in Betracht:

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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