Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für den Familiennachzug erteilt werden. 

Ein Aufenthaltstitel zum Familiennachzug kommt unter mehreren Voraussetzungen in Betracht:

Erklärvideo

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Häufig gestellte Fragen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

Postanschrift
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>