Abschnitt 6 - Praktika bei externen Behörden (1 Monat)
Die verbleibenden drei Monate sind für Urlaubszeiten und weitere Ausbildungen vorgesehen.
Beamtinnen und Beamte können nach ihrer Ausbildung für die dritte Qualifikationsebene als Einsatzleiter/Einsatzleiterin, Wachabteilungsführer/Wachabteilungsführerin oder Wachleiter/Wachleiterin tätig werden. Sie erkunden, erkennen und beurteilen die Lage und erteilen die zur Abwehr der Gefahren sowie Bekämpfung des Schadens erforderlichen Aufträge, koordinieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erarbeiten Konzeptionen, Dienstanweisungen oder Regularien.