Wer in Bayern angeln möchte, benötigt einen Fischereischein.
Jugendfischereischein
Seit dem 1. Januar 2025 können alle Minderjährigen mit Vollendung des siebten (statt bisher zehnten) Lebensjahres mit Begleitperson ohne zusätzlichen Schein angeln. Dadurch entfallen auch die damit verbundenen Behördengänge und Kosten.
Ablauf
Sie können den Fischereischein online oder persönlich vor Ort beantragen. Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung vor Ort online einen Termin.
Ausnahme: Der Besucher-Fischereischein kann nicht online beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
amtliches Ausweisdokument
Fischerprüfungszeugnis
Passbild
zusätzlich Bevollmächtigung des Antragstellers, falls der Fischerschein für eine andere Person beantragt wird. Eine Bevollmächtigung ist nicht erforderlich, wenn der Antragsteller der gesetzliche Vertreter der Person ist, für die der Antrag gestellt wird.
Hauptwohnung in Nürnberg (Ausnahme: Besucher-Fischereischein)
Volljährige müssen einen Nachweis über das Bestehen der Fischereiprüfung vorlegen
Jugendliche ab 12 Jahren, die die Fischereiprüfung bestanden haben (dies ist ab 12 Jahren möglich) können mit der Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten einen begrenzten Fischereischein (Gültigkeit 5 Jahre) oder einen unbegrenzten Fischereischein (Gültigkeit auf Lebenszeit) beantragen.
Bearbeitungsdauer
2 Wochen
Gebühren
begrenzter Fischereischein für 5 Jahre - Gesamtpreis
75 Euro
Besucher-Jahresfischereischein - Gesamtpreis
22,50 Euro
unbegrenzter Fischereischein - Gesamtpreis variiert nach Alter