Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragt werden.
- Humanitäre Gründe (zum Beispiel Flucht und Asyl)
- Humanitäre Gründe (vorübergehender Aufenthalt oder unverschuldete Ausreisehindernisse)
- Völkerrechtliche oder politische Gründe
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte und gut integrierte Geduldete
- Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte geduldete Jugendliche und Heranwachsende
- Aufenthaltserlaubnis für nachhaltig integrierte Geduldete
Geduldete Ausländerinnen und Ausländer können bei guter und nachhaltiger Integration eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
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