Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragt werden. 

Geduldete Ausländerinnen und Ausländer können bei guter und nachhaltiger Integration eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Amt für Migration und Integration

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