Die Ein- oder Austragung von Auflagen im Führerschein muss beantragt werden.
Bei einer Änderung wird ein neuer Kartenführerschein ausgestellt. Der neue Führerschein wird in der Regel direkt von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben durch die Post zugestellt.
Ablauf
Eine Beantragung ist vor Ort mit Online-Terminvereinbarung erforderlich. Die Leistung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e
aktuelles biometrisches Passfoto - nicht älter als ein Jahr
bisheriger Führerschein
zusätzlich bei Papierführerschein: Karteikartenabschrift der ausstellenden auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt oder erweitert wurde. Die Karteikartenabschrift ist vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde anzufordern und direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen. Die Abschrift muss bei Antragstellung bereits vorliegen.
Zusätzlich bei Austragung der Sehhilfe:
Zeugnis über die unabhängige augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) - nicht älter als zwei Jahre
Zusätzlich bei Eintragung der Auflage B96 und B196
Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung nach Anlage 7a zu § 6a Absatz 3 und 4 FeV oder Anlage 7b zu § 6b Absatz 3 und 4 FeV
Zusätzlich bei Eintragung der Auflage B197
Schaltkompetenznachweis nach Anlage 7 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Voraussetzungen
Hauptwohnung in Nürnberg
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel vier Wochen.