Führerschein umtauschen

Der Bundesrat hat auf Grund einer EU-Vorgabe am 15.02.2019 die Pflicht zum Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Betroffen sind Besitzende von Führerscheinen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Alle zuständigen Einrichtungen

Ordnungsamt

Bürgeramt Nord

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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