Der Bundesrat hat auf Grund einer EU-Vorgabe am 15.02.2019 die Pflicht zum Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Betroffen sind Besitzende von Führerscheinen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden.
Ablauf
Die Beantragung kann online oder persönlich mit einer Terminvereinbarung erfolgen.
Ihre Umtauschfrist können Sie über unseren "Führerscheinumtausch-Rechner" ermitteln.
Der Führerscheinumtausch kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
amtliche/s Ausweisdokument/e
aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als sechs Monate)
bisheriger Papierführerschein oder unbefristeter Kartenführerschein
Bei einer Online-Beantragung ist die Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Reisepasses und des Führerscheins zu scannen oder zu fotografieren. Außerdem wird eine eigenhändige digitale Unterschrift (schwarz auf weißem Untergrund) benötigt.
Falls Ihr Führerschein nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt oder erweitert wurde, benötigen wir eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle.