Ein Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und wird in der Regel für behördliche oder private Zwecke wie beispielsweise bei der Anstellung bei einem neuen Arbeitgeber benötigt. Es enthält insbesondere strafrechtliche Verurteilungen.
Sie können verschiedene Arten von Führungszeugnissen beantragen:
Privates Führungszeugnis
Behördliches Führungszeugnis
Erweitertes Führungszeugnis (privat oder behördlich)
Ablauf
Beim Bundesamt der Justiz ist eine Beantragung online möglich. Zur Online-Beantragung des Führungszeugnisses benötigen Sie lediglich neben Ihrem amtlichen Ausweisdokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine Software, zum Beispiel die kostenlose AusweisApp des Bundes.
Bei den Bürgerämtern ist eine persönliche Beantragung vor Ort erforderlich.
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.
Erforderliche Unterlagen
Beantragung online:
erfolgt direkt über das Bundesamt für Justiz (siehe weiterführende Informationen)
Beantragung im Bürgeramt:
amtliche/s Ausweisdokument/e
zusätzlich bei erweitertem Führungszeugnis: schriftliche Bestätigung der Stelle, welche das erweiterte Führungszeugnis verlangt, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen
zusätzlich bei behördlichem Führungszeugnis: genaue Anschrift der anfragenden Stelle
Benötigen Sie das Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder für eine gemeinnützige Einrichtung, ist es nicht gebührenpflichtig. Diese Tatsache müssen Sie durch eine entsprechende Bescheinigung nachweisen.
erfolgt durch die Eltern oder den/ die Minderjährigen/ Minderjährige selbst
Bearbeitungsdauer
Am schnellsten bekommen Sie Ihr Führungszeugnis, wenn Sie es online direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Führungszeugnisse werden vom Bundesamt für Justiz per Post ausgestellt. Die Ausstellung dauert in der Regel sieben bis zehn Werktage, in Einzelfällen (zum Beispiel wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen) sind mehrere Wochen möglich.
Gebühren
Behördliches/ privates Führungszeugnis
13 Euro
Benötigen Sie das Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder für eine gemeinnützige Einrichtung, ist es nicht gebührenpflichtig. Bitte bringen Sie entsprechende Nachweise mit.