Gartenbrunnen
Beschreibung
Außerhalb von Wasserschutzgebieten kann Grundwasser aus Gartenbrunnen entnommen und zur Bewässerung des eigenen Gartens genutzt werden.
Die Bohrung eines Gartenbrunnens muss spätestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn der Brunnenbohrung beim Umweltamt angezeigt werden.
Boden- und Gewässerschutz
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
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