Gaststättenrechtliche Erlaubnis beantragen

Wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet, betreibt ein Gaststättengewerbe und muss hierfür eine Erlaubnis beantragen.
Neben Schank- und Speisewirtschaften, Cafés und Diskotheken fällt auch der Betrieb von Vereinslokalen, Imbissbuden und Imbissständen unter den Begriff "Gaststättengewerbe".
Für den Ausschank alkoholischer Getränke ist eine besondere Erlaubnis erforderlich. Auch diese muss vor Betriebsbeginn beim Ordnungsamt beantragt werden. 

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

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Gebühren

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Gewerbewesen

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