Ein im Ausland erworbener Gebrauchtwagen soll in Nürnberg zugelassen werden.
Ablauf
Die Zulassung kann nur persönlich vor Ort erfolgen. Eine Terminvereinbarung ist online möglich. Der Antrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e mit aktuellen Daten (z. B. Name und Adresse) und Unterschrift im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
Bankverbindung (IBAN) / SEPA-Lastschriftmandat der Halterin oder des Halters für die Kfz-Steuer
falls vorhanden: alle Kennzeichenschilder der letzten Zulassung
zusätzlich: für Fahrzeuge, die im EU-Ausland gekauft wurden:
Zulassungsbescheinigung(en), z. B. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
falls vorhanden EG-Übereinstimmungbescheinigung / Certificate of Conformity (CoC)
Gutachten gem. § 13 EG-FGV bzw. Gutachten nach § 21 StVZO, sofern für Ihr Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung und keine EG-Übereinstimmungbescheinigung / Certificate of Conformity (COC) vorhanden ist
für Fahrzeuge, die außerhalb der EU gekauft wurden:
Gutachten gem. § 13 EG-FGV bzw. Gutachten nach § 21 StVZO, sofern für Ihr Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung vorhanden ist
Bescheinigung des Importeurs oder des Autohauses, dass keine Fahrzeugdokumente ausgestellt wurden
Kaufvertrag oder Rechnung
Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
bei Vertretung durch eine andere Person:
Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht
amtliche/s Ausweisdokument/e der Vollmacht gebenden Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
amtliche/s Ausweisdokument/e der bevollmächtigten Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
bei Firmen und Vereinsfahrzeugen zusätzlich:
Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
Zusätzliche Unterlagen werden bei Fahrzeugen bei einer Zulassung auf Minderjährige notwendig (siehe Link unter weiterführenden Informationen).
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug ist ein Gebrauchtfahrzeug/Anhänger aus dem Ausland.
Das Fahrzeug soll in Nürnberg zugelassen werden.
Sie sind mit Hauptwohnsitz in Nürnberg gemeldet oder haben ihren Betriebssitz in Nürnberg.
Gebühren
Zulassung eines gebrauchten Kfzs:
30 Euro
Zusätzliche Gebühren: Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis € 2,60 Euro anfallen. Gegebenfalls entstehen zusätzliche Gebühren für Siegel- und Prüfplaketten.