Um mit Ihrem Fahrzeug nicht über den Bordstein fahren zu müssen, brauchen Sie vor Ihrem Grundstück eine Gehwegüberfahrt. Dafür können Sie beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum eine Gehwegabsenkung beantragen.
Ablauf
Formular ausfüllen / Antrag per Upload-Assistent stellen.
Vor Ort erfolgt eine Besichtigung mit SÖR-Mitarbeitern.
Die Kosten bei einer nachträglichen Gehwegabsenkung trägt komplett der Grundstückseigentümer. Wird der Gehweg neugebaut, trägt der Grundstückseigentümer lediglich die Mehrkosten für die Überfahrt.
Der Grundstückseigentümer trägt auch die Kosten für den Rückbau einer Überfahrt, wenn es sich bei der neuen Gehwegabsenkung um eine zweite Überfahrt handelt. Ein Anspruch auf zwei Überfahrten besteht nicht.