Sie können bei uns einen Termin für ein Sühneverfahren beantragen. Das Sühneverfahren ist ein vorgerichtliches Verfahren bei "Privatklagen" zur gütlichen Einigung ("Sühneversuch").
Häufige Privatklagedelikte sind:
Hausfriedensbruch
Beleidigung
Verletzung des Briefgeheimnisses
Körperverletzung
Bedrohung
Sachbeschädigung
Ablauf
Der Antrag für einen Sühnetermin beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg ist innerhalb von drei Monaten erforderlich.
Falls Sie im Sühnetermin keine gütliche Einigung erreichen, wird Ihnen von uns ein "Sühneversuchszeugnis" erteilt. Zusammen mit diesem können Sie "Privatklage" vor dem Amtsgericht einreichen.
Der Sühneversuch ist nur durchzuführen, wenn beide Parteien in Nürnberg wohnen. Andernfalls können Sie direkt innerhalb einer Frist von drei Monaten Privatklage erheben.
Fristen
Sie können Ihren Antrag für einen Sühnetermin innerhalb einer Frist von drei Monaten bei uns stellen.
Voraussetzungen
Antragstellung
130 Euro Kostenvorschuss der antragstellenden Partei
beide Parteien in Nürnberg wohnhaft
Gebühren
Sühneversuch (Kostenvorschuss der antragstellenden Partei)