Will die Gemeinde, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt wird, muss sie dies spätestens einen Monat, nachdem ihr die erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden, verlangen. Äußert sich die Gemeinde innerhalb dieser Frist nicht oder erklärt sie schon vorher schriftlich, kein Genehmigungsverfahren zu verlangen, darf der Bauherr mit dem Bau beginnen.
Gebühren
Gebühren richten sich nach dem Einzelfall und werden nach dem Kostengesetz (KG) erhoben.