Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass ihr Geschlechtseintrag durch die Bezeichnung männlich, weiblich, divers ersetzt oder ganz gestrichen wird.
Mit der Änderung des Geschlechts sind neue Vornamen zu bestimmen, wenn die bisherigen Vornamen nicht dem neu gewählten Geschlecht entsprechen.
Ablauf
Die Änderung des Geschlechts und der Vornamen erfolgt in zwei Schritten.
Schritt 1 - Änderung des Geschlechtseintrags anmelden Zunächst melden Sie die geplante Änderung des Geschlechts an. Bitte vereinbaren Sie online einen Termin beim Standesamt Nürnberg.
Schritt 2 - Neuen Geschlechtseintrag erklären Frühestens drei Monate nachdem Sie die Änderung des Geschlechtseintrags angemeldet haben, können Sie den neuen Geschlechtseintrag erklären. Die Anmeldung und die Erklärung müssen beide beim gleichen Standesamt erfolgen. Einen Termin für die Erklärung vereinbaren wir gemeinsam bei Ihrem Termin zur Anmeldung.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e
eigene Geburtsurkunde, bei fremdsprachigen Dokumenten mit Übersetzung
Zusätzlich bei nicht-deutschen Staatsangehörigen:
Nachweis des Aufenthalts (zum Beispiel elektronischer Aufenthaltstitel)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
amtliche Ausweisdokumente der Eltern
Zusätzlich bei Verheirateten:
die eigene Eheurkunde, bei fremdsprachigen Dokumenten mit Übersetzung
Fristen
Die Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags (Schritt 1) verfällt nach sechs Monaten.
Die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags (Schritt 2) kann frühestens drei Monate nach der Anmeldung erfolgen.
Voraussetzungen
Sie können Ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt Nürnberg ändern, wenn Sie
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder
ein anerkannter Flüchtling sind oder
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder
eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
Die Erklärung des Geschlechtseintrags kann frühestens drei Monate nach der Anmeldung erfolgen.
Gebühren
Anmeldung (Die Gebühren werden bei der Erklärung verrechnet)
15 Euro
Beurkundung der Erklärung (nach der Wartefrist)
30 Euro
Vorsprachen mit Dolmetscher für die Anmeldung
25 Euro
Vorsprachen mit Dolmetscher für die Erklärung
40 Euro
Es können weitere Gebühren entstehen. Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen des Verfahrens mitgeteilt.
Dolmetscher/Dolmetscherin
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. Nähere Informationen finden Sie hier.