Gewerbe anzeigen

Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeiten ausüben wollen, müssen Sie diese bei der Gewerbebehörde anzeigen.
Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibende, die eine gewerbliche Niederlassung beispielsweise als Verkaufsstelle, Büro, Werkstatt, Gaststätte errichten. Unbedeutend hierbei ist, ob das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird sowie die Höhe des erzielten Gewinns.
Bei Personengesellschaften, wie z.B. GbR, OHG, KG, sind alle geschäftsführenden Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen und somit zu einer Anzeige verpflichtet.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Rechtliche Grundlagen

Weiterführende Informationen

Alle zuständigen Einrichtungen

Ordnungsamt

Bürgeramt Nord

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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