Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeiten ausüben wollen, müssen Sie diese bei der Gewerbebehörde anzeigen. Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibende, die eine gewerbliche Niederlassung beispielsweise als Verkaufsstelle, Büro, Werkstatt, Gaststätte errichten. Unbedeutend hierbei ist, ob das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird sowie die Höhe des erzielten Gewinns. Bei Personengesellschaften, wie z.B. GbR, OHG, KG, sind alle geschäftsführenden Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen und somit zu einer Anzeige verpflichtet.
Ablauf
Sie können das Gewerbe online, schriftlich oder vor Ort anzeigen. Bitte vereinbaren Sie für die Anzeige vor Ort online einen Termin.
Nicht-EU-Staatsangehörige benötigen zusätzlich eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet (bei schriftlicher Antragstellung Kopie/n)
Juristische Personen oder andere im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen: aktuellen Handelsregisterauszug
Juristische Personen aus dem Ausland: Nachweis der Eintragung im ausländischen Handelsregister mit beglaubigter Übersetzung
bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht, amtliche/s Ausweisdokument/e der Vollmacht gebenden Person sowie amtliche/s Ausweisdokument/e der bevollmächtigten Person
Minderjährige benötigen eine Genehmigung des Familiengerichts
bei Anmeldung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes: Kopie der erteilten Erlaubnis