Gewerbe ummelden
Beschreibung
Sie müssen das Gewerbe ummelden, wenn
- sich der Standort innerhalb des Stadtgebiets Nürnberg ändert
- sich die Art (der Gegenstand) Ihres Gewerbes ändert
- der Betrieb auf zusätzliche Waren oder Leistungen erweitert wird
- wenn sich der Name des Gewerbetreibenden ändert (zum Beispiel durch Heirat oder Umbenennung der Firma im Handelsregister)
Ablauf
Sie können die Gewerbeummeldung online, schriftlich oder vor Ort beantragen. Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung vor Ort online einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
- amtilche/s Ausweisdokument/e; Nicht-EU-Staatsangehörige benötigen zusätzlich eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet (bei schriftlicher Antragstellung Kopien)
- Juristische Personen oder andere im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen: aktuellen Handelsregisterauszug
- Juristische Personen aus dem Ausland: Nachweis der Eintragung im ausländischen Handelsregister mit beglaubigter Übersetzung
- bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht, Ausweis des Vollmachtgebers sowie Ausweis des Bevollmächtigten
- bei Ummeldung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes: Kopie der erteilten Erlaubnis
Fristen
Die Gewerbeummeldung muss vor oder gleichzeitig mit der Änderung der gewerblichen Tätigkeit erfolgen.
Gebühren
Gewerbezentralregisterauszug
13 Euro
Weiterführende Informationen
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>