Gewerbe ummelden

Sie müssen das Gewerbe ummelden, wenn 

  • sich der Standort innerhalb des Stadtgebiets Nürnberg ändert
  • sich die Art (der Gegenstand) Ihres Gewerbes ändert
  • der Betrieb auf zusätzliche Waren oder Leistungen erweitert wird
  • wenn sich der Name des Gewerbetreibenden ändert (zum Beispiel durch Heirat oder Umbenennung der Firma im Handelsregister)

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Gebühren

Rechtliche Grundlagen

Weiterführende Informationen

Alle zuständigen Einrichtungen

Ordnungsamt

Bürgeramt Nord

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>