Gewerbe ummelden

Sie müssen das Gewerbe ummelden, wenn 

  • sich der Standort innerhalb des Stadtgebiets Nürnberg ändert
  • sich die Art (der Gegenstand) Ihres Gewerbes ändert
  • der Betrieb auf zusätzliche Waren oder Leistungen erweitert wird
  • wenn sich der Name des Gewerbetreibenden ändert (zum Beispiel durch Heirat oder Umbenennung der Firma im Handelsregister)

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