Gewerbe ummelden
Beschreibung
Sie müssen das Gewerbe ummelden, wenn
- sich der Standort innerhalb des Stadtgebiets Nürnberg ändert
- sich die Art (der Gegenstand) Ihres Gewerbes ändert
- der Betrieb auf zusätzliche Waren oder Leistungen erweitert wird
- wenn sich der Name des Gewerbetreibenden ändert (zum Beispiel durch Heirat oder Umbenennung der Firma im Handelsregister)
Gewerbe ummelden (natürliche Person)
Gewerbe ummelden (juristische Person)
Alle zuständigen Einrichtungen
Gewerbewesen
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- Bildquellen:
- Titelbild © Uwe Niklas / Stadt Nürnberg