Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Es enthält Daten über Gewerbetreibende, die durch Rechtsverstöße aufgefallen sind. Auf Antrag erhält jedermann Auskunft über den ihn betreffenden Inhalt des Registers.
Von der Gewerbezentralregisterauskunft zu unterscheiden ist die Gewerberegisterauskunft.
Ablauf
Sie können die Auskunft online, schriftlich oder vor Ort beantragen. Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung vor Ort einen Termin. Den Online-Antrag können Sie beim Bundesamt für Justiz mit einem Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion beantragen
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e
juristische Personen: aktuellen vollständigen Handelsregisterauszug (der Antrag kann nur vom Geschäftsführer oder Prokuristen gestellt werden)
Bei schriftlicher Beantragung: formloser und vom Geschäftsführer oder Prokuristen unterschriebener Antrag mit Angabe des Verwendungszwecks. Die Unterschrift auf dem Antrag muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.