Kfz mit H-Kennzeichen zulassen oder auf H-Kennzeichen wechseln

Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden, können ein Oldtimerkennzeichen erhalten. 

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Vor-Ort-Termin erforderlich

Alle zuständigen Einrichtungen

Ordnungsamt

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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