Kfz mit H-Kennzeichen zulassen oder auf H-Kennzeichen wechseln
Beschreibung
Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden, können ein Oldtimerkennzeichen erhalten.
Ablauf
H-Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge können Sie nur vor Ort in der Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Bitte vereinbaren Sie hierfür online einen Termin für "Sonstige KfZ-Angelegenheit". Der Antrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden. Für die Dienstleistung "H-Kennzeichen" können Sie unser iKfz-Portal (Online-Dienst) nutzen, wenn Sie gleichzeitig zum Beispiel ein Fahrzeug anmelden, ein gebrauchtes Fahrzeug ummelden oder zulassen.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e mit aktuellen Daten (z. B. Name und Adresse) und Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie. Falls Sie ein Ausweisdokument ohne Unterschrift besitzen, ist ein weiteres amtliches Dokument mit Unterschrift z. B. Führerschein notwendig.
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
bisherige/s Kennzeichenschild/er
Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht)
Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
Gutachten gemäß § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen
Bankverbindung (IBAN) / SEPA-Lastschriftmandat der Halterin oder des Halters für die Kfz-Steuer
bei Vertretung durch eine andere Person:
Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht
amtliche/s Ausweisdokument/e des Vollmachtgebers im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
amtliche/s Ausweisdokument/e des Bevollmächtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
bei Firmen- und Vereinsfahrzeugen zusätzlich:
Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
Voraussetzungen
Der Wohnort/Firmen-/Vereinssitz liegt in Nürnberg.
Das Fahrzeug wurde von einem Gutachter als Oldtimerfahrzeug eingestuft.
Bearbeitungsdauer
Ihr Anliegen wird bei Ihrem Vor-Ort-Termin abschließend bearbeitet.
Gebühren
30 Euro
Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis 2,60 Euro anfallen.