Hausnummerierung

Die Zuteilung, Löschung und Wiederverwendung von Hausnummern ist in der Regel in den Baugenehmigungsprozess integriert. Nach Eingang der Baubeginnsanzeige bei der Bauordnungsbehörde wird von dort die Festlegung der Hausnummer durch das Amt für Geoinformation und Bodenordnung veranlasst. Es besteht für den Bauherrn und Eigentümer des Objekts aber auch jederzeit die Möglichkeit einen direkten Antrag auf Zuteilung von Hausnummern zu stellen. Der Hausnummernwunsch muss aber mit der Satzung über die Hausnummerierung vereinbar sein.

Gebühren

Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Hausnummerierung

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