Heilberufe

Angehörige der gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberufe sind verpflichtet, dem Gesundheitsamt Beginn und Beendigung einer selbstständigen Berufsausübung anzuzeigen.  

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Gesundheitsamt

Apothekenwesen, Heilberufe, Heilpraktikerangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten

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