Das Erkennen und Behandeln seelischer Krankheiten setzt heilkundliche Fachkenntnisse voraus. Dies ist allein deshalb schon erforderlich, damit mögliche Krankheitsursachen nicht verkannt werden. Daher müssen auch diese Personen eine beschränkte Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vorweisen können. Es sei denn, sie sind als Psychologischer Psychotherapeut oder als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut approbiert bzw. verfügen über eine Erlaubnis nach § 4 Psychotherapeutengesetz (PsychThG).
Erforderliche Unterlagen
Ergänzend zum Antrag müssen Sie einige Nachweise und Unterlagen beibringen. Bei Anträgen per Post sind von allen Originalurkunden beglaubigte Kopien erforderlich. Bei einer persönlichen Anmeldung genügt die Vorlage der Originaldokumente. Beglaubigungen von Kopien können Sie im Bürgeramt Mitte oder in den Bürgerämtern Nord, Süd und Ost anfertigen lassen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem u.g. Link "Internetangebot - Gesundheitsamt - Erlaubnisantrag".
Gebühren
Für die Prüfungsteilnahme und Ausstellung der Heilpraktikererlaubnis fallen Gebühren an. Die Höhe dieser Gebühren entnehmen Sie bitte dem Weiterführenden Link "Internetangebot - Gesundheitsamt - Heilkundliche Psychotherapie - Gebühren".
Über die Höhe der Gebühr erhalten Sie einen Bescheid.