Wer heilkundlich tätig werden will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt hierfür die Heilpraktiker-Erlaubnis.
Ablauf
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, um die Originaldokumente im Gesundheitsamt vorzulegen.
Alternativ können Sie uns die Unterlagen auch per Post zusenden; in diesem Fall benötigen wir beglaubigte Kopien von allen Originalurkunden. Beglaubigungen von Kopien können Sie z.B. im Bürgeramt Mitte oder in den Bürgerämtern Nord, Süd und Ost anfertigen lassen.
Erforderliche Unterlagen
Ergänzend zum Antrag benötigen wir einige Nachweise und Unterlagen von Ihnen:
Geburtsurkunde
kurzer Lebenslauf (tabellarisch)
Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate; Zustellung direkt an das Gesundheitsamt, Belegart 0)
Ärztliches Zeugnis (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate, ausgestellt vom Hausarzt; Inhalt: physische und psychische Eignung)
Nachweis über einen erfolgreichen Schulabschluss (ausländische Schulzeugnisse müssen von einer deutschen Behörde anerkannt sein)
Überweisungsbeleg bzw. Kopie der Gebühren-Vorauszahlung
Bei Sonderfällen werden weitere Angaben benötigt. Bitte entnehmen Sie diese bei den weiterführenden Informationen.
Für die Prüfungsteilnahme und Ausstellung der Heilpraktikererlaubnis fallen Gebühren an. Die Höhe dieser Gebühren entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen.