In Deutschland zählen zu den besonders geschützten Tieren unter anderem alle Hornissen, Wildbienen, Hummeln und einige Wespenarten.
Diese Insekten fallen unter den Schutz des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Es ist verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Es ist auch verboten, ihre Entwicklungsformen wie Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Ausnahmen hiervon können nur nach eingehender Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde (bei Hornissen) bzw. der Regierung von Mittelfranken (für alle Wildbienen, Hummeln und für Knopfhorn- und Kreiselwespen) genehmigt werden.
Ablauf
Beseitigung von Hornissennestern Der Hornissenbeauftragte der Stadt Nürnberg gibt eine Einschätzung ab, ob ein Hornissennest entfernt werden muss oder ob ein friedliches Miteinander von Tier und Mensch durch einfache Maßnahmen gewährleistet werden kann. Falls eine Umsiedlung oder Entfernung notwendig ist, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die Beseitigung nach erteilter Genehmigung muss durch einen beauftragten Schädlingsbekämpfer erfolgen.
Wespennester in der Nähe von Wohnungen Die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe unterliegen dem allgemeinen Schutz nach § 39 BNatSchG, wonach es verboten ist die Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Sollte ein Nest dieser Art eine nicht zumutbare Belastung darstellen, so kann dieses durch einen beauftragten Schädlingsbekämpfer entfernt werden.
Eine Genehmigung zur Umsiedlung eines Nestes ist kostenlos, da die Population hierbei erhalten wird. Für die Genehmigung der Beseitigung des Nestes fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro an. Die Ausnahmegenehmigung wird Ihnen mit Rechnung per Post zugeschickt.