Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Die Erhebung der Hundesteuer wird durch die örtliche Hundesteuersatzung geregelt. Besteuerungsgrundlage ist hierbei das Halten eines Hundes im Stadtgebiet von Nürnberg. Mit der Erhebung der Steuer werden neben den fiskalischen auch ordnungspolitische Zwecke verfolgt. Weiterer Nebenzweck liegt auch darin, einen statistischen Überblick über Anzahl und Rasse der im Stadtgebiet gehaltenen Hunde zu liefern.
Ablauf
Haltung von Kampfhunden
Die Haltung von Kampfhunden bedarf zusätzlich einer Genehmigung. Dies gilt sowohl für reinrassige Tiere wie auch für Kreuzungen dieser Rassen.
Bei der Stadt Nürnberg ist hierfür das Ordnungsamt zuständig.
Hundesteuermarke
Für jeden Hund wird bei der Anmeldung eine Steuermarke ausgegeben. Diese erhalten Sie zusammen mit dem Steuerbescheid per Post.
Ihr Hund muss diese außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Grundbesitzes sichtbar tragen. Die Steuermarke dient als Nachweis bei Kontrollen. Außerdem erleichtert die Marke das Auffinden des Hundehalters, wenn ein Tier entlaufen sein sollte.
Das Nichtanlegen der Hundemarke kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Verlust oder Beschädigung der Steuermarke
Auf schriftlichen Antrag werden verloren gegangene oder beschädigte Steuermarken durch das Kassen- und Steueramt, Abteilung Hundesteuer ersetzt. Beim Ersatz verloren gegangener Marken wird eine Gebühr von 10 Euro fällig, der Ersatz beschädigter Marken erfolgt im Austausch kostenfrei.
Festsetzung der Steuer und Fälligkeit
Die Hundesteuer wird mittels Steuerbescheid festgesetzt.
Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids ist die Steuer jeweils
zum 1. April
eines jeden Jahres und ohne neue Aufforderung weiter zu entrichten.
Abmeldung
Melden Sie Ihren Hund innerhalb eines Monats bei uns ab,
nachdem der Hund verstorben ist,
nachdem er abgeben wurde,
nachdem der Hund entlaufen ist,
nachdem Sie zusammen mit dem Hund weggezogen sind.
Dies können Sie ebenfalls online oder direkt vor Ort vornehmen.
Steuerpflichtig sind allgemein alle Hunde im Stadtgebiet, die älter als vier Monate sind.
Melden Sie Ihren Hund innerhalb eines Monats bei uns an,
nachdem Sie ihn neu aufgenommen haben,
nachdem er vier Monate alt geworden ist,
nachdem Sie zusammen mit dem Hund nach Nürnberg zugezogen sind.
Sie können die Anmeldung entweder online oder direkt vor Ort vornehmen.
Abgaben
Pro gehaltenen Hund
132 Euro
Pro gehaltenen Kampfhund im Sinne des § 5 Abs. 5 HStS
264 Euro
Pro gehaltenen Kampfhund im Sinne des § 5 Abs. 1 bis 4 HStS
1056 Euro
Die Höhe der Hundesteuer bemisst sich auf ein Kalenderjahr.
Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen
Sofern Sie die Auffassung vertreten, dass in Ihrem Fall eine Steuerbefreiung oder Steuermäßigung gemäß Hundesteuersatzung möglich ist, z. B.
Blindenführhund,
Hund aus dem Tierheim Nürnberg (einmalig),
Hundeführerschein (einmalig),
Jagdhund,
Therapiehunde,
Inhaber eines Nürnberg-Passes,
bitten wir Sie, sich vorab telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.
Beachten Sie bitte, dass auch wenn ein Befreiungs- oder Ermäßigungstatbestand in Ihrem Fall zutreffen sollte, Sie dies nicht von der Anmeldepflicht des Hundes entbindet.