Imbissstände und Food Trucks
Beschreibung
Innerhalb der Altstadt werden auf öffentlichen Flächen keine neuen Imbissstände und Food Trucks genehmigt.
Außerhalb der Altstadt werden Standorte auf öffentlichen Flächen im Einzelfall durch das Liegenschaftsamt geprüft. Für die Bereiche der Marktflächen (z.B. Hauptmarkt, Wochenmärkte) ist die Dienststelle Nürnberger Märkte zuständig.
Alle zuständigen Einrichtungen
Sondernutzungen und Veranstaltungen im öffentlichen Raum
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- Bildquellen:
- Titelbild © Christine Dierenbach / Stadt Nürnberg