Imbissstände und Food Trucks

Innerhalb der Altstadt werden auf öffentlichen Flächen keine neuen Imbissstände und Food Trucks genehmigt.

Außerhalb der Altstadt werden Standorte auf öffentlichen Flächen im Einzelfall durch das Liegenschaftsamt geprüft.  Für die Bereiche der Marktflächen (z.B. Hauptmarkt, Wochenmärkte) ist die Dienststelle Nürnberger Märkte zuständig. 

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Alle zuständigen Einrichtungen

Liegenschaftsamt

Nürnberger Märkte

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