Infostände

Gemeinnützige, kulturelle und politische Institutionen dürfen zur allgemeinen Information Infostände auf öffentlichen Flächen aufstellen.
Das Liegenschaftsamt erteilt die erforderliche Erlaubnis (Sondernutzungsgenehmigung), soweit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht unvertretbar beeinträchtigt wird.
Eine Erlaubnis für Stände zu Wirtschaftsinformationen kann außerhalb der Altstadt erteilt werden, soweit die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.

Erforderliche Unterlagen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Weiterführende Informationen

Alle zuständigen Einrichtungen

Liegenschaftsamt

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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