Infostände
Beschreibung
Gemeinnützige, kulturelle und politische Institutionen dürfen zur allgemeinen Information Infostände auf öffentlichen Flächen aufstellen.
Das Liegenschaftsamt erteilt die erforderliche Erlaubnis (Sondernutzungsgenehmigung), soweit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht unvertretbar beeinträchtigt wird.
Eine Erlaubnis für Stände zu Wirtschaftsinformationen kann außerhalb der Altstadt erteilt werden, soweit die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.
Alle zuständigen Einrichtungen
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser.html>
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