Integrationskurs beantragen

An einem Integrationskurs können ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger teilnehmen, die einen Aufenthaltstitel haben und voraussichtlich dauerhaft in Deutschland leben werden. Auch Asylbewerbende und Deutsche ohne Sprachkenntnisse können einen Integrationskurs besuchen.

Integrationskurse bestehen aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. 
Der Sprachkurs umfasst 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Die Prüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer" bildet den Abschluss des Sprachkurses. Die Anforderungen des Tests entsprechen der Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Der Orientierungskurs umfasst 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Er findet nach dem Sprachkurs statt. Themen des Orientierungskurses sind beispielsweise Geschichte, Kultur und Rechtsordnung in Deutschland. Der Orientierungskurs endet mit dem Abschlusstest "Leben in Deutschland".

Ablauf

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Amt für Migration und Integration

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