Der internationale Führerschein kann zusätzlich zum nationalen Führerschein beantragt werden. In der Regel wird der internationale Führerschein nur im außereuropäischen Raum benötigt. Auskunft über die Notwendigkeit und Dauer der Gültigkeit des internationalen Führerscheins in den einzelnen Ländern erhalten Sie von den Automobilclubs oder von der jeweiligen Auslandsvertretung.
Ein internationaler Führerschein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Wird ein Fahrverbot verhängt, sind für die Dauer des Fahrverbots der nationale Führerschein und falls vorhanden der internationale Führerschein abzuliefern.
Der internationale Führerschein kann nur über die Dauer der Gültigkeit des Kartenführerscheins ausgestellt werden.
Ablauf
Persönliche Beantragung ist online oder vor Ort mit Online-Terminvereinbarung erforderlich. Die Leistung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer internationaler Führerschein beantragt werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e
aktuelles biometrisches Passfoto - nicht älter als ein Jahr
Wenn bereits ein Kartenführerschein erteilt ist, wird der internationale Führerschein sofort ausgehändigt.
Die Antragstellung sollte mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Auslandsaufenthalt erfolgen, wenn noch ein Papierführerschein vorhanden ist.
Voraussetzungen
gültiger EU-/EWR-Kartenführerschein
Hauptwohnung in Nürnberg
Vollendung des 18. Lebensjahrs
Die Gültigkeit darf die des nationalen Führerscheins nicht überschreiten.
Bearbeitungsdauer
Bei der Online-Beantragung wird der internationale Führerschein nach ca. zehn Arbeitstagen, zuzüglich der Dauer für den Postversand, an Ihre Nürnberger Adresse zugestellt.
Bei persönlicher Beantragung erhalten Sie den internationalen Führerschein sofort, wenn Sie bereits einen gültigen Kartenführerschein besitzen.