Das Jugendamt der Stadt Nürnberg wird alle fünf Jahre vom Präsidenten des Landgerichts Nürnberg-Fürth beauftragt, eine Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen zusammenzustellen, die vom Jugendhilfeausschuss beschlossen wird. Anhand der Vorschlagsliste werden dann die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen durch einen unabhängigen Wahlausschuss des Amtsgerichts Nürnberg gewählt.
Ablauf
Wenn Sie Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe werden möchten, können Sie sich online bewerben.
Auch Institutionen können Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Dafür ist ein "Mein Nürnberg"-Konto zwingend erforderlich.
Voraussetzungen
Das verantwortungsvolle Ehrenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils und setzt besondere erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung sowie die deutsche Staatsbürgerschaft und Kenntnis der deutschen Sprache voraus. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes ist auch eine gute körperliche Verfassung und Belastbarkeit erforderlich. Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollten zu Beginn der neuen Wahlperiode im Alter zwischen 25 und 70 Jahren sein und seit einem Jahr ihren Wohnsitz in Nürnberg haben.
Nach Möglichkeit sollen geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder, aber auch Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden.